Genehmigungen von Windanlagen sind Einzelfallentscheidungen

imon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)

Simon Schäfer-Stradowsky: Wir brauchen einen Windentwicklungsplan. (Bildquelle: IKEM)

Die Rechtsunsicherheit bei Windkraftprojekten ist groß. Nur ein kleiner Teil der geplanten Projekte wird überhaupt realisiert. Kleinteilige Zuständigkeiten und vielfältige Klagemöglichkeiten führen dazu, dass jede Genehmigung letztlich auf Einzelfallentscheidungen beruht. In der Zeitschrift EW – Magazin für die Energiewirtschaft Ausgabe 11-12 erläutert Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), welche Wege zu mehr Klarheit führen.

Die Windenergie an Land soll nach den Vorgaben der Bundesregierung eine der wesentlichen Säulen des künftigen Energiesystems werden. Seit diesem Jahr kommen aber kaum noch neue Projekte an den Start. Als einen Grund dafür nennt Schäfer-Stradowsky, dass die Belange von Klima- und Artenschutz kollidieren. Ausgerechnet Umweltverbände, die eigentlich die Energiewende befürworteten, klagten gegen den Ausbau der Windenergie an Land.

Vielzahl von Vorschriften verunsichert

Eine Vielzahl von Vorschriften und Auslegungsspielräume durch die Behörden mache Investitionsprojekte angreifbar. Oft gehe es um eine Abwägung zwischen dem Schutz der Tierwelt in der unmittelbaren Umgebung und der Verhinderung der Erderwärmung, die den Lebensraum für Mensch und Tier global bedroht. Zudem hänge die Genehmigung von artenschutzfachlichen Einschätzungen ab. Es gäbe viele Einzelfallentscheidungen und unklare Maßstäbe. Das schaffe große Unsicherheit bei Projektierern, Behörden und Gerichten.

Technische Anleitung für den Artenschutz wäre sinnvoll

Schäfer-Stradowsky hält eine Erstellung einer Technischen Anleitung zum Artenschutz, als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift für sinnvoll. Dies würde eine einheitliche Auslegung in der Genehmigungspraxis und vor Gericht ermöglichen.

An bestehenden Windstandorten sollte berücksichtigt werden, wie vorhandene Populationen mit den Anlagen zurechtkommen. Beispielsweise sei beobachtet worden, dass der früher als besonders gefährdet eingestufte Rotmilan sich nun in Windparks ansiedele. Dann dürfe eine Population, die sich dort wohl fühlt, natürlich nicht als Argument gegen ein Repowering vorgebracht werden.

 Es fehlt ein Windentwicklungsplan

Schäfer-Stradowsky schlägt zudem einen Windentwicklungsplan für Deutschland vor. Dieser müsste auf Bundesebene erarbeitet werden und verdeutlichen, welche Flächen für die Ansiedlung von Windanlagen in Frage kommen und dauerhaft zur Verfügung stehen. Diese Planungen könnten dann von der Bundesnetzagentur bei der Netzentwicklungsplanung für den Ausbau der Stromleitungen berücksichtigt werden. Das würde der Strombranche viel Klarheit und Rechtssicherheit bringen, ist Schäfer-Stradowsky überzeugt.

Bereits heute seien die Vorgaben für die möglichen Standorte von Windanlagen so streng, dass aus einem Plan relativ schnell klar wird, welche Flächen überhaupt geeignet seien. Auf Basis des Windentwicklungsplans könnten die Länder, die konkrete Flächen ausweisen und dann Investoren die Genehmigung der Vorhaben an gleicher Stelle auf Landesebene beantragen. Bei der Flächenausweisung und Genehmigung seien, wie nach bisheriger Rechtslage die Kommunen und Bürger zu beteiligen.

Das vollständige Interview ist in EW 11-12 erschienen.

Bildquelle: IKEM

www.ikem.de

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