Genehmigungen von Windanlagen sind Einzelfallentscheidungen

imon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)

Simon Schäfer-Stradowsky: Wir brauchen einen Windentwicklungsplan. (Bildquelle: IKEM)

Die Rechtsunsicherheit bei Windkraftprojekten ist groß. Nur ein kleiner Teil der geplanten Projekte wird überhaupt realisiert. Kleinteilige Zuständigkeiten und vielfältige Klagemöglichkeiten führen dazu, dass jede Genehmigung letztlich auf Einzelfallentscheidungen beruht. In der Zeitschrift EW – Magazin für die Energiewirtschaft Ausgabe 11-12 erläutert Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), welche Wege zu mehr Klarheit führen.

Die Windenergie an Land soll nach den Vorgaben der Bundesregierung eine der wesentlichen Säulen des künftigen Energiesystems werden. Seit diesem Jahr kommen aber kaum noch neue Projekte an den Start. Als einen Grund dafür nennt Schäfer-Stradowsky, dass die Belange von Klima- und Artenschutz kollidieren. Ausgerechnet Umweltverbände, die eigentlich die Energiewende befürworteten, klagten gegen den Ausbau der Windenergie an Land.

Vielzahl von Vorschriften verunsichert

Eine Vielzahl von Vorschriften und Auslegungsspielräume durch die Behörden mache Investitionsprojekte angreifbar. Oft gehe es um eine Abwägung zwischen dem Schutz der Tierwelt in der unmittelbaren Umgebung und der Verhinderung der Erderwärmung, die den Lebensraum für Mensch und Tier global bedroht. Zudem hänge die Genehmigung von artenschutzfachlichen Einschätzungen ab. Es gäbe viele Einzelfallentscheidungen und unklare Maßstäbe. Das schaffe große Unsicherheit bei Projektierern, Behörden und Gerichten. Weiterlesen