Auktionsdesign für PV-Anlagen sollte verständlich sein

DSCF2057

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Fördersätze künftig über ein Auktionsverfahren festgelegt werden. Derzeit sind dazu unterschiedliche Ansätze in der Diskussion, die das Bundeswirtschaftministerium (BMWI) in einem Eckpunktepapier zusammengefasst hat. Als nächster Schritt wird die Ausgestaltung in Form einer Verordnung erwartet. Der vollständige Beitrag ist in der Zeitschrift ew – Magazin für die Energiewirtschaft, Heft 10, 2014 erschienen.

ew Magazin 10 | 2014.

Das EEG 2014, das seit dem 1. August 2014 in Kraft ist, ermächtigt die Bundesregierung die Details einer Ausschreibung durch eine Verordnung zu regeln. Das jährliche Ausschreibungsvolumen soll 600 MW betragen. Für das Frühjahr 2015 ist ein Pilotverfahren im Bereich Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen. Die Bau- und Umsetzungsphase soll bis Ende 2015 dauern und durch einen Erfahrungsbericht abgeschlossen werden. Für die Durchführung des Auktionsverfahrens sieht das BMWi derzeit die Bundesnetzagentur vor. Innerhalb der Branche wurde außerdem das Bundeskartellamt und die Strombörse EEX vorgeschlagen.

An der Förderung von Freiflächen-Photovoltaik über eine gleitende Marktprämie im Rahmen der Direktvermarktung ändert sich nichts. Neu wird allerdings die Höhe sein: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schlägt im Unterschied zu den Eckpunkten des BMWI vor, dass alle Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, die gleiche Förderung bekommen sollen. Dieses Einheitspreisverfahren habe im Unterschied zum „Pay-as-Bid“-Verfahren den Vorteil einer einfacheren administrativen Abwicklung.