Windenergie: Abstand halten zu Vogelnestern

Windräder können für Vögel gefährlich sein. Ob dies allerdings rechtfertigt, komplett auf den CO2-freien Strom zu verzichten, ist fraglich. Eine Lösung des Konflikts schlägt dazu die Stiftung Klimaneutralität vor: Durch ein zweistufiges Abstandskonzept soll verhindert werden, dass der Bestand an Vogelarten durch Mindestabstände zu Brutplätzen geschützt wird.  Der vollständige Bericht ist in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Magazin für die Energiewirtschaft erschienen. 

Viele Windprojekte an Land werden nicht genehmigt, weil sie Tierarten gefährden könnten. Die Stiftung Klimaschutz will den Widerspruch zwischen Natur- und Artenschutz auflösen. „Klimaneutralität und Artenschutz sind keine Gegensätze – vielmehr ist Klimaschutz eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Lebensgrundlagen, insbesondere von heute bereits gefährdeten Arten“, ist Direktor Rainer Baake überzeugt.

Die Stiftung hat dazu die Bedarfe des Naturschutzes untersuchen lassen. Auf Basis einer breiten Quellenstudie kommen die beauftragten Umweltgutachter zu dem Schluss, dass das Risiko für Kollisionen mit Windanlagen (WEA) je nach Vogelart variiert. Insgesamt seien Kollisionen aber relativ seltene Ereignisse.

Abstand zu Nistplätzen und Alternativen anbieten

Mit diesen Erkenntnissen schlägt die Stiftung Klimaneutralität ein zweistufiges Abstandskonzept für den Vogelschutz vor. Zum einen sollte um Nistplätze von besonders durch Vogelschlag gefährdeten Arten ein artspezifischer innerer Schutzabstand gezogen werden, in dem keine Windanlagen gebaut werden.

Zum anderen soll nach dem Vorschlag ein artspezifischer äußerer Schutzabstand festgelegt werden. Für diese äußere Zone schlägt die Stiftung einen Abstand von 6.000 Metern für Schreiadler bis zu 350 Metern für Baumfalken vor. Zwischen innerem und äußerem Schutzabstand wären danach dann Windenergieanlagen zwar zulässig, müssten aber durch Schutzmaßnahmen begleitet werden.

Dies betreffe insbesondere zehn Vogelarten für die unterschiedliche Mindestabstände klassifiziert wurden. So reicht der innere Schutzabstand von 2.500 Metern für Schreiadler bis zu 350 Metern für Baumfalken.

Vogelschutz an Windenergieanlagen

 

Abstand von Windrädern zu Vogelnestern

Rund um die Windanlage dichteN BewuchS schaffen

Im Nahbereich der Windanlage sollte die Bepflanzung für Vögel unattraktiver gemacht werden. Das könne durch niedrige dichte Sträucher oder eine Ackernutzung mit dichten Feldfrüchten erreicht werden. Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Vogelgefährdung im Jahresverlauf variiere. Besonders Mahd, Mulchen, Ernte oder Feldumbrucharbeiten lockten Greifvögel und Störche an. Die Gutachter schlagen für diese Phasen daher eine Abschaltung von Windanlagen für die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang vor.

Ergänzende Schutzmaßnahmen könnten Ausweichflächen sein, so dass sich Vögel verstärkt an anderen Orten aufhalten. Als attraktive Nahrungshabitate wird Grünland mit Staffelmahd als Dauergrünland, Ackergras oder mehrjährige Kulturen vorgeschlagen. Diese Art der Bewirtschaftung schaffe Strukturen für Kleinsäuger und damit eine Jagdmöglichkeit für Groß- und Greifvögel abseits des Windparks.

Die Stiftung Klimaneutralität ist seit Juli 2020 in Berlin tätig. Sie entwickelt in Kooperation mit anderen Denkfabriken sektorübergreifende Strategien für den Klimaschutz in Deutschland. Dabei geht sie davon aus, das im Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft die Windenergie zur wichtigsten Energiequelle in Deutschland wird. Im Gutachten „Klimaneutrales Deutschland“ wird ein Bedarf von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von 80 GW bis 2030 und 145 GW bis 2045 beziffert. Ende des Jahres 2020 seien knapp 55 GW Windanlagen an Land installiert gewesen.

www.stiftung-klima.de

Der vollständige Beitrag ist unter ew 6/2021  abrufbar.

Bildquelle: Stiftung Klimaneutralität

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